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Stadtteilbeirat Neugraben

Wir wollen mit Ihnen gemeinsam unseren liebenswerten Stadtteil gestalten! 

 

Aufgaben und Ziele des Stadtteilbeirates

… sind, sich für den Aufbau und Erhalt unseres Stadtteils einzusetzen. Der Beirat leistet einen gewichtigen Teil, wenn er sich um die Belange der Einwohner*innen kümmert. Dazu zählen vorwiegend die Förderung von Projekten, die allen Mitbürger*innen zu Gute kommen. Unterstützung leistet dabei der Verfügungsfond, aus dessen Mitteln die einzelnen Projekte auf Antrag bezuschusst werden können. 5 bis 6 mal im Jahr werden die Sitzungen abgehalten, auf denen die Teilnehmenden abstimmen, welche Projekte gefördert werden sollen. Die Einladungen mit den Tagesordnungspunkten werden vom Beirat versandt.

 

Der Verfügungsfonds

Mit Hilfe des Verfügungsfonds sollen kleinere Projekte, Aktionen und Maßnahmen unbürokratisch gefördert werden, die unserem Stadtteil zu Gute kommen und das soziale Miteinander der Menschen befördern.
Es kann jede*r einen Antrag stellen – ob Einzelperson, Institution oder Verein – wichtig ist, dass ein*e konkrete*r Ansprechpartner*in benannt wird. Über die Anträge wird im Beirat entschieden.
Gefördert werden Projekte, die den Bewohner*innen unseres Neugrabens zu Gute kommen. Das können beispielsweise Gruppenaktivitäten, Veranstaltungen, Anschaffungen und kleinere Investitionen sein. Nicht gefördert werden Projekte, die bereits begonnen haben, laufende Kosten, Kosten für reguläre Ausgaben, die Refinanzierung abgeschlossener Projekte sowie Verpflegungskosten.

Für den Verfügungsfonds gelten folgende Bedingungen:

  1. Der Antrag muss spätestens 10 Tage vor der nächsten Sitzung beim Stadtteilbeirat Neugraben eingegangen sein, um behandelt werden zu können.

  2. Der oder die Antragsteller*in müssen zur Sitzung anwesend sein, auf der über den Antrag abgestimmt wird, und den Antrag kurz vorstellen.

  3. Die Förderung beträgt in der Regel höchstens 1.500,00 Euro pro Antrag, Ausnahmen sind zu begründen.

  4. Ein einmal abgelehnter Antrag kann nicht erneut gestellt werden.

  5. Der Maßnahmenbeginn darf nicht vor Bewilligung des Verfügungsfondsantrages liegen.

  6. Wenn keine Eigenmittel eingesetzt werden können, muss dies begründet werden.

  7. Ab einer zu fördernden Summe von 1.000,00 Euro müssen drei Kostenvoranschläge eingeholt und dem Antrag beigefügt werden. Die Firmen müssen zur Angebotsabgabe berechtigt sein. Deshalb bitte prüfen, ob es die Firmen wirklich gibt und ob sie ein Impressum haben.

  8. Die Auszahlung der Fördersumme an die oder den Antragsteller*in darf erst erfolgen, wenn die Maßnahme abgerechnet wurde. Die Abrechnung muss spätestens 1 Monat nach Projektende erfolgt sein.

  9. Dem Nachweis über die Durchführung der Maßnahme muss eine Kostenübersicht sowie alle Rechnungen und Quittungen im Original beigefügt werden. Falls der oder die Antragsteller*in die Quittungen nicht selbst unterzeichnet, sind Namen und Anschrift des*der Empfänger*in deutlich und lesbar zu vermerken.

  10. Das Projekt wird nach Bewilligung durch den Beirat bis zum Jahresende umgesetzt und abgeschlossen.

  11. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Beirat auf Grundlage der Geschäftsordnung.

  12. Im Falle einer Werbung für das Projekt in Online-oder Printprodukten ist folgender Satz gut sichtbar unterzubringen: „Das Projekt wurde aus dem Verfügungsfonds des Stadtteilbeirates Neugraben gefördert.“

  13. Es werden nur Anschaffungen gefördert, die gemeinnützig eingesetzt werden und die nicht zur Erwirtschaftung von Einnahmen aus Weitergabe, Vermietung oder Überlassung dienen.

 

So stellen Sie einen Antrag:

Füllen Sie das Antragsformular aus! Das geht ganz einfach am Computer. Senden Sie es anschließend unterschrieben und zusammen mit möglichen Anlagen (ggf. ausführliche Projektbeschreibung, Vergleichsangebote etc.) an den Stadtteilbeirat! Gerne per Mail an oder per Post an den Stadtteilbeirat Neugraben, c/o Kulturhaus Süderelbe, Am Johannisland 2, 21147 Hamburg.

 

Antragsformular zum Download: Formular

 

Lenkungsgruppe des Stadtteilbeirates Neugraben

Das Kulturhaus Süderelbe ist seit 2024 administrativer Träger des Stadtteilbeirats und übernimmt Verwaltungsaufgaben. Der Stadtteilbeirat trifft autonom Entscheidungen und wählt alle vier Jahre eine Lenkungsgruppe, die die Geschäftsführung übernimmt. Dazu gehört die Organisation, Durchführung und Dokumentation der Sitzungen, die administrative Betreuung der Projektförderungen von der Antragstellung bis zur Abrechnung sowie die Vertretung des Stadtteilbeirates gegenüber Dritten. 2024 gewählte und aktuell aktive Mitglieder der Lenkungsgruppe sind:

 

  • Hannelore Bobeck

  • Peter Bobeck

  • Nils Steffen

  • Ines Sulzbacher

  • Sigrid Waschull

  • Winfried Wöhlke

 

Stadtteilbeirat Neugraben
Sitzungen 2026

Dienstag, 17. Februar 2026
18.00 Uhr

Kulturhaus Süderelbe, JoLa

 

Dienstag, 21. April 2026
18.00 Uhr

Kulturhaus Süderelbe, JoLa

 

Dienstag, 16. Juni 2026

18.00 Uhr

Kulturhaus Süderelbe, JoLa

 

Dienstag, 22. September 2026

18.00 Uhr

Kulturhaus Süderelbe, JoLa

 

Dienstag, 17. November 2025

18.00 Uhr

Kulturhaus Süderelbe, JoLa


Protokolle vergangener Sitzungen

 

Februar 2024

April 2024

Juni 2024

September 2024

November 2024

Februar 2025

April 2025

Juni 2025

September 2025

November 2025


Kontakt

 

Sie erreichen die Lenkungsgruppe des Stadtteilbeirates Neugraben per Mail an:

 

Oder per Post an:

Stadtteilbeirat Neugraben

c/o Kulturhaus Süderelbe

Am Johannisland 2

21147 Hamburg

Kontakt

Kulturhaus Süderelbe e. V.
Am Johannisland 2
21147 Hamburg

 

Kulturhausbüro: 040 796 72 22

Tickethotline: 040 796 00 48
Kursangebot: 040 701 036 86

 

E-Mail:  

 


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Informationen über die BARRIEREFREIHEIT im Kulturhaus finden Sie hier.

 


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